Ob der Betreiber einer PV-Anlage Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung zahlen muss, hängt davon ab, ob MIT der Anlage ein Gewinn erzielt wird oder nicht. Die Erlöse und Kosten werden als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst. Die gute Nachricht zuerst: Seit das EEG 2023 in Kraft getreten ist, können noch mehr Betreiber einer Photovoltaik-Anlage aufatmen. Wird nicht nur eine Photovoltaikanlage, sondern eine Immobilie MIT einer bereits vorhandenen Photovoltaikanlage erworben, ist auch die Grunderwerbssteuer ein Thema.
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