Die Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf die sonstigen Kosten der Wirt-schaft und auf die sozialen Sicherungssysteme. In Bezug auf die Möglichkeit, Eilrechtschutz in Anspruch nehmen zu können, gilt die Annahme der Normkon-formität. Das Gesetz trägt in vielfacher Hinsicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sowie zum Bürokratieabbau bei. Das Konzept zur Erhöhung der Transparenz über den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft sowie zu dessen wirksamer und verhältnismäßiger Begrenzung wurde durch die Bestimmung der Erfüllungsaufwandskategorien.
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