Nullsteuersatz für die Einfuhr von Photovoltaikanlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. Teil I S. 2294) wurde § 12 UStG um den Absatz 3 erweitert und befreit die Einfuhr von Photovoltaikanlagen seit dem 01.01.2023 von der Einfuhrumsatzsteuer
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