Deutscher Bundestag Drucksache 21/570 Gesetzentwurf der Fraktionen
Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt grundsätzlich ab dem 18. Februar 2024 un-mittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es gibt für die verschiedenen Regelungsberei-che jedoch auch Übergangsvorschriften.
Mehr lesen